Verhandlung über Buberlemoos
Das Buberlemoos in Pörtschach, ein bekanntes Feuchtgebiet, soll einer privaten Lagune mit 17 teuren Immobilien weichen. Am 11.5. fällt dazu mit der naturschutzrechtlichen Verhandlung die erste Entscheidung in der BH-Klagenfurt Land. Genehmigt damit das Land die Entfernung des Feuchtgebiets, muss nur noch die Gemeinde die Grundstücke in Bauland umwidmen. Das Projekt gilt als Präzedenzfall für Projekte in Feuchtgebieten und “Seeerweiterungen.” Denn Seegrundstücke zu vermehren, indem man Seewasser auf Privatgrundstücke lässt, wäre ein attraktives Geschäftsmodell. In diesem Fall wird der Wert der dadurch geschaffenen ‘neuen Seeliegenschaften’ auf ca. 70 Mio Euro geschätzt (Kärntner Monat 5/2022).
Im Zentrum des Gebiets ist eine gesetzlich geschützte Feuchtfläche mit zahlreichen seltenen Tieren und Pflanzen. “Kann man die Zerstörung dieses Lebensraumes zulassen? Wenn das geht, was geht dann eigentlich nicht?” fragt Gabriele Hadl, Grüne Gemeinderätin in Pörtschach.
Der Anlass für den 20.000 m3 Aushub soll eine Altlast aus den 1960iger Jahren sein. “Doch wenn die wirklich gefährlich wäre, hätten die Besitzer, die Gemeinde oder das Land längst tätig werden müssen. Auch im Altlastenkataster des Umweltbundesamtes ist nichts eingetragen. Niemand sah Handlungsbedarf. Wieso holt man gerade jetzt das als Argument hervor?” ist Hadl skeptisch.
Erlauben Bundesforste rein privaten “neuen Seeteil”?
Um die Baugrube mit dem Wörthersee zu verbinden, müssen die Bundesforste (ÖFB) zustimmen. Denn ein Schilfgürtel in öffentlicher Hand muss weggebaggert und der See vertieft werden, damit die Baugrube an den See angeschlossen werden kann. “Wie passt das mit der vertraglichen Verpflichtung der Bundesforste zusammen, die natürlichen Seeuferteile zu erhalten?” wundert sich Hadl.
Weiters soll der neue Seeteil völlig in Privatbesitz sein, sagten die Bundesforste dem Kärntner Monat. Über Bootsliegeplätze könnten die Besitzer dann selbst entscheiden, so die Auskunft.
“Die öffentliche Hand hätte also nicht einmal finanziellen Nutzen. Die Bundesforste werden doch hoffentlich nicht ein Stück Ufer opfern, mit allem was dort lebt, damit die Besitzer ihre Lagune einlassen und mit Motorbooten bequem und gratis zufahren können? Das würde viele erstaunen, die für kleinste Änderungen an ihren Stegen viel Geld zahlen. Auch brüsten sich die Bundesforste mit Schilfschutzprojekten. Doch hier sollen Projektwerber ca. 800 m² aus dem intakten Schilfgürtel der Kopperbucht herausschneiden dürfen? Das wirft für mich viele Fragen auf“, so Hadl.
Verhandlung am 11.5. 2022
Die Entscheidung liegt letztlich in den Händen des zuständigen Beamten. Die Bürgermeisterin hatte, wie kürzlich bekannt wurde, 2020 geschrieben, sie habe keine Einwände. “Doch wir haben ihr empfohlen, das ihr seit 2020 vorliegende amtliche Gutachten des Naturschutzabteilung einmal zu lesen. Ich hoffe sie wird erkennen, dass man dieses Projekt nicht ohne Weiteres durchwinken kann,” so Hadl vorsichtig optimistisch.
Erheben Gemeinde und Bundesforste am Mittwoch keinen Einwand, verlieren sie Parteistellung. Der Naturschutzbeirat kann erst Einwände machen, wenn ein Bescheidentwurf vorliegt.