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Naturjuwel Walterskirchen retten

Das Natura-2000-Gebiet Gut Walterskirchen ist ein einzigartiges Naturjuwel am Wörthersee. Mit dem Kleinen See als Herzstück, umgeben von wertvollen Moorflächen und einer unverbauten Uferzone, bietet es zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen geschützten Rückzugsraum. Doch ausgerechnet inmitten der geschützten Wörthersee-Halbinsel in der Gemeinde Krumpendorf steht eine nicht genehmigte Villa als "Schwarzbau" – ein klarer Widerspruch zum hohen Schutzstatus dieses sensiblen Naturraums.

Warum kann eine Villa im Naturschutzgebiet stehen?

Die “Villa Tilly” auf Walterskirchen steht seit fast 15 Jahren im Zentrum eines Rechtsstreits, weil sie im Naturschutzgebiet unter Missachtung angeordneter Bauauflagen errichtet wurde. Ursprünglich sollte das am Grundstück bestehende Wohnhaus in den Neubau integriert werden, tatsächlich wurde es komplett abgerissen – damit wurde die Villa zum nicht genehmigungsfähigen Bau.

Bereits 2011 wurde der Abriss der Villa angeordnet, eindeutige Gutachten und Empfehlungen der Volksanwaltschaft liegen seit Jahren auf dem Tisch. Dennoch blieben Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft untätig. Stattdessen kämpft der Besitzer seit Jahren für eine nachträgliche Einzelbewilligung. Ein endgültiger Beschluss des Gemeinderats steht kurz bevor.

Profit vor Natur?

Durch seine Lage direkt am Wörthersee zählt das Gebiet zu den begehrtesten Flächen Kärntens. Der Konflikt zwischen Naturschutzinteressen und dem Druck durch exklusive Wohnbauprojekte, wie der Bau der sogenannten “Villa Tilly”, verdeutlicht die Herausforderungen im Spannungsfeld von Raumplanung, Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen.

Mit der im Sommer 2025 erlassenen Natura 2000-Verordnung des Landes Kärnten wurde eine rechtliche Ebene geschaffen, um die sensiblen Flächen zu sichern. Allerdings könnte die Ausweisung sogenannter „Garantieflächen“, die von naturschutzrechtlichen Auflagen ausgenommen wurden, eine intensive Nutzung und Bebauung zulassen.

Naturjuwel Walterskirchen retten!

Du kommst aus Krumpendorf? Dann mach mit, unterzeichne das Gemeindevolksbegehren! Für die Natur. Für Rechtsstaatlichkeit. Für Glaubwürdigkeit in der Gemeindepolitik.

Wir fordern eine klare Linie vom Gemeinderat!

  • Ein Naturschutzgebiet ist kein Bauland.
  • Naturschutzgesetze gelten für alle.
  • Jede:r muss sich an das Baurecht halten.
  • Wer Regeln ignoriert, darf nicht belohnt werden.

Jetzt downloaden und unterzeichnen!

  • Gemeindevolksbegehren Naturjuwel Walterskirchen retten

Unterzeichnen dürfen alle aktuell in der Gemeinde Krumpendorf wahlberechtigten Personen. Das sind alle Bürger:innen mit Staatsbürgerschaft eines EU-Landes und Hauptwohnsitz in Krumpendorf, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Der Gemeinderat wolle beschließen

  1. Die Gemeinde wird keine Widmungsänderung im Areal Walterskirchen im Flächenwidmungsplan vornehmen. Es werden keine Ausnahmen vom Flächenwidmungsplan genehmigt.
  2. Die Gemeinde ersucht die Naturschutzbehörde, allen Hinweisen auf mögliche Verletzung des Naturschutzgesetzes und der Bestimmungen des Natura2000 Verordnung am Areal des Europaschutzgebietes Walterskirchen nachzugehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu setzen.
  3. Die Gemeinde fordert die Landesregierung auf, eine Novelle der Natura2000 Verordnung 2025 durchzuführen um die “Garantieflächen” zu entfernen. Dabei soll die Regierung insbesondere prüfen, ob solche “Garantieflächen” überhaupt EU rechtskonform sind.
  4. Die Gemeinde spricht sich gegen jegliche Abschwächung des  Schutzstatus aus.
Zum Prozedere

Nicht wahlberechtigt?

Setze ein Zeichen und unterschreibe unsere Petition – für den Schutz unserer Natur am Wörthersee.

Bitte warten…

"Die Villa von Walterskirchen ist ein Mahnmal für Behördenversagen. Seit Jahren steht eine nicht genehmigte Villa mitten in einem der ältesten Naturschutzgebiete, und die Behörden schauen zu. Trotz eindeutiger Gutachten und Empfehlungen ignorieren Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft ihre Verantwortung. So werden Gesetze zur Verhandlungsmasse. Dabei muss unmissverständlich klar sein: Gesetze gelten für alle gleichermaßen – auch am Wörthersee."
Olga Voglauer, Landessprecherin

Walterskirchen-Chronologie

Frühgeschichte des Naturschutzgebiets
Eigentümerwechsel und erste Planungen
Baumaßnahmen und Genehmigungen
Vollzug des Neubaus
Gerichtliche Verfahren und Gutachten
Natura 2000 und Garantieflächen
Aktueller Stand