Naturjuwel Walterskirchen retten
Das Natura-2000-Gebiet Gut Walterskirchen ist ein einzigartiges Naturjuwel am Wörthersee. Mit dem Kleinen See als Herzstück, umgeben von wertvollen Moorflächen und einer unverbauten Uferzone, bietet es zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen geschützten Rückzugsraum. Doch ausgerechnet inmitten der geschützten Wörthersee-Halbinsel in der Gemeinde Krumpendorf steht eine nicht genehmigte Villa als "Schwarzbau" – ein klarer Widerspruch zum hohen Schutzstatus dieses sensiblen Naturraums.
Warum kann eine Villa im Naturschutzgebiet stehen?
Die “Villa Tilly” auf Walterskirchen steht seit fast 15 Jahren im Zentrum eines Rechtsstreits, weil sie im Naturschutzgebiet unter Missachtung angeordneter Bauauflagen errichtet wurde. Ursprünglich sollte das am Grundstück bestehende Wohnhaus in den Neubau integriert werden, tatsächlich wurde es komplett abgerissen – damit wurde die Villa zum nicht genehmigungsfähigen Bau.
Bereits 2011 wurde der Abriss der Villa angeordnet, eindeutige Gutachten und Empfehlungen der Volksanwaltschaft liegen seit Jahren auf dem Tisch. Dennoch blieben Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft untätig. Stattdessen kämpft der Besitzer seit Jahren für eine nachträgliche Einzelbewilligung. Ein endgültiger Beschluss des Gemeinderats steht kurz bevor.
Profit vor Natur?
Durch seine Lage direkt am Wörthersee zählt das Gebiet zu den begehrtesten Flächen Kärntens. Der Konflikt zwischen Naturschutzinteressen und dem Druck durch exklusive Wohnbauprojekte, wie der Bau der sogenannten “Villa Tilly”, verdeutlicht die Herausforderungen im Spannungsfeld von Raumplanung, Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen.
Mit der im Sommer 2025 erlassenen Natura 2000-Verordnung des Landes Kärnten wurde eine rechtliche Ebene geschaffen, um die sensiblen Flächen zu sichern. Allerdings könnte die Ausweisung sogenannter „Garantieflächen“, die von naturschutzrechtlichen Auflagen ausgenommen wurden, eine intensive Nutzung und Bebauung zulassen.
Naturjuwel Walterskirchen retten!
Du kommst aus Krumpendorf? Dann mach mit, unterzeichne das Gemeindevolksbegehren! Für die Natur. Für Rechtsstaatlichkeit. Für Glaubwürdigkeit in der Gemeindepolitik.
Wir fordern eine klare Linie vom Gemeinderat!
- Ein Naturschutzgebiet ist kein Bauland.
- Naturschutzgesetze gelten für alle.
- Jede:r muss sich an das Baurecht halten.
- Wer Regeln ignoriert, darf nicht belohnt werden.
Jetzt downloaden und unterzeichnen!
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Gemeindevolksbegehren Naturjuwel Walterskirchen retten
Unterzeichnen dürfen alle aktuell in der Gemeinde Krumpendorf wahlberechtigten Personen. Das sind alle Bürger:innen mit Staatsbürgerschaft eines EU-Landes und Hauptwohnsitz in Krumpendorf, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Der Gemeinderat wolle beschließen
- Die Gemeinde wird keine Widmungsänderung im Areal Walterskirchen im Flächenwidmungsplan vornehmen. Es werden keine Ausnahmen vom Flächenwidmungsplan genehmigt.
- Die Gemeinde ersucht die Naturschutzbehörde, allen Hinweisen auf mögliche Verletzung des Naturschutzgesetzes und der Bestimmungen des Natura2000 Verordnung am Areal des Europaschutzgebietes Walterskirchen nachzugehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu setzen.
- Die Gemeinde fordert die Landesregierung auf, eine Novelle der Natura2000 Verordnung 2025 durchzuführen um die “Garantieflächen” zu entfernen. Dabei soll die Regierung insbesondere prüfen, ob solche “Garantieflächen” überhaupt EU rechtskonform sind.
- Die Gemeinde spricht sich gegen jegliche Abschwächung des Schutzstatus aus.
Mit deiner Unterschrift unterstützt du das Gemeindevolksbegehren „Naturjuwel Walterskirchen retten! Naturschutzgesetz und Baurecht gelten für alle“. Den Abschnitt des Dokuments, der deine Unterschrift enthält, bitte per Post oder persönlich retournieren an die Bevollmächtigte (gem. K-AGO para. 54 Abs. 5):
Gemeinderätin Mag. Elisabeth Druml, Mozartweg 9, 9201 Krumpendorf
oder
Die Grünen Kärnten, Bahnhofstraße 38a. 9020 Klagenfurt, Tel. 0664 83 17 541
Nicht wahlberechtigt?
Setze ein Zeichen und unterschreibe unsere Petition – für den Schutz unserer Natur am Wörthersee.Bitte warten…
Walterskirchen-Chronologie
- 1952–1955: Auflösung des landwirtschaftlichen Betriebs am Gut Walterskirchen; Gebäude der Seeterrasse abgetragen.
- 1953/55: Ausweisung als Naturschutzgebiet. Gründe: über 200–250 Jahre alte Rotföhrenbestände und landschaftliche Bedeutung.
- Schon davor wurden mehrere direkt am Wörthersee gelegene Grundstücke verkauft. Innerhalb des Schutzgebiets gibt es mehrere Gebäude: die Villa Walterskirchen (.38), das Wirtschaftsgebäude mit Gästezimmern und Stall im Erdgeschoss sowie Aufenthaltsraum und Küche im Obergeschoss (.36), ein Pförtnerhaus südlich der Bahnlinie (.60, heute als Landarbeiterwohnhaus genutzt), ein Bootshaus (.37, ehemals einzige Baufläche mit Punktwidmung, heute Strandpavillon) und einige kleinere Nebengebäude, die nicht als Bauflächen ausgewiesen sind. Die meisten dieser Gebäude wurden bis 1974 für die Gästebeherbergung als Frühstückspension genutzt.
- bis 1974: Nutzung der vorhandenen Gebäude als Frühstückspension.
- ab 1975: Gut Walterskirchen weitgehend sich selbst überlassen, Naturschutzgebiet entwickelt sich naturbelassen.
- 2000: Verkauf des gesamten Guts Walterskirchen (26 Hektar) an Hans Tilly; gleichzeitig Meldung als Natura 2000-Europaschutzgebiet bei der EU. Verschlechterungsverbot tritt in Kraft.
- 2000–2003: Waldschlägerungen unter dem Vorwand „Waldverjüngung“, teilweise über gesetzlich zulässige Grenzen hinaus; fast kein alter Baumbestand bleibt erhalten.
- 2002: Projektierung eines Wohngebäudes mit drei weiteren Wohnobjekten für Mitarbeiterfamilien; Baupläne abgelehnt, da die Flächenwidmung der Gemeinde Krumpendorf „Grünland Erholung“ Neubauten verbietet.
- Schließlich baugenehmigt wurdenZu-und Umbauten der bestehenden Gebäude. Die bestehenden Bauflächen könne um 15% (Teilfläche der Parzelle 362, auf Flächen des Naturschutzgebietes), die Kubatur um 20% vergrößert werden.
- 2004: Antrag auf Ausweisung einer „Hofstelle“ (ca. 2.500 m²) – abgelehnt. Versuch, auf EU-Ebene gegen Natura 2000-Nutzungseinschränkungen vorzugehen – abgelehnt.
- 2005: Teilweise Umwidmung von Grünland in land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. Bauland „Dorfgebiet“; falsche Widmung für den westlichen Bereich der Halbinsel in Gutachten angegeben.
- 2007: Gutachten von DI G. Hirm stellt fest, dass Neubau nicht zulässig ist, nur Zu- und Umbau erlaubt.
- 02.2008: Erste Baubewilligung erteilt. Frühjahr 2008 – Beginn des Neubaus der Villa Tilly, inklusive Abbruch der Altgebäude, obwohl statische Probleme bekannt waren.
- 2008–2009: Abbruch des alten Wohnhauses und Neubau einer Villa im italienischen Stil; die alten Mauern werden entgegen Auflage vollständig entfernt, wodurch das Gebäude zum „Schwarzbau“ wird.
- 11.2009: Meldung der Bauvollendung (31.10.2009). Die Baufirma bestätigt fälschlich, dass Bauvorgaben eingehalten wurden.
- 2010–2013: Volksanwaltschaft meldet Neubau entgegen Bewilligung; Gemeinde erlässt Wiederherstellungsbescheid (16.02.2011), der nie umgesetzt wird; Tilly beantragt stattdessen die nachträgliche Genehmigung des Baus. Vollstreckung bis zu rechtskräftiger Entscheidung ausgesetzt.
- 2012: Eigentumswechsel von Tilly Forstbetriebe GmbH auf Hans und Elisabeth Tilly.
- 2013–2015: Beschwerden von Tilly beim Landesverwaltungsgericht gegen den Widerherstelungsbescheid der Gemeinde Krumpendorf mit der Begründung, dass es zu “keinem Mehrverbrauch von schützenswerten Flächen im Naturschutzgebiet Walterskirchen durch die Errichtung des Wohnhauses gekommen sei”; das Landesverwaltungsgericht hebt den Bescheid wegen „besonders krasser Ermittlungslücken“ wieder auf.
- 2014: Antrag auf Einzelbewilligung von Tilly. Der Gemeinderat lehnt Tillys Antrag auf Einzelbewilligung ab.
- 2016: Rechtswissenschaftlerin Doris Hattenberger erstellt ein Gutachten: Bauantrag und Einzelbewilligung sollen abgelehnt werden, da eine Ausnahme dem örtlichen Entwicklungskonzept widerspricht; der Verfassungsgerichtshof habe in der Vergangenheit ähnliche Legalisierungen aufgehoben.
- 2017: Raumplanerisches Gutachten von Mag. Dr. Silvester Jernej: Neubau verstößt gegen ÖEK-Ziele; keine Ausnahmeregelung für neue Objekte.
- 2022: Zweites Hattenberger-Gutachten bestätigt 2016-Befund; Tillys Gutachter kommen zu gegenteiligen Ergebnissen. Tillys Anwälte legen Gegengutachten vor. Die Gemeinde beauftragt DI Unglaub mit einem weiteren Gutachten: Er bescheinigt, dass die Villa mit den Planungszielen vereinbar ist und Natur- oder Landschaftsschutz nicht gefährdet.
- Ende 2023 – Tillys Anwälte informieren die Gemeinde, dass damit die Grundlage für eine Einzelbewilligung geschaffen sei, wobei es keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung gibt.
- Mai 2000: Naturschutzgebiet wird als Natura 2000-Gebiet gemeldet.
- August 2025: Die Kärntner Landesregierung erlässt eine Verordnung zum Europaschutzgebiet „Gut Walterskirchen“, die Flächen rund um die Villa als „Garantieflächen“ ausweist, was die Diskussion um eine Legalisierung beeinflusst; da sie voll land- und forstwirtschaftlich genutzt werden dürfen, ohne Naturschutzkontrolle.
- 2025: Kundmachung der Einzelbewilligung für Villa Tilly (§14 K-BO) am 04.09.2025; Verfahren noch offen.
- Die Entscheidung über die nachträgliche Genehmigung der Villa steht kurz bevor; Tillys Anwalt betont, dass alle notwendigen positiven Gutachten vorliegen und die Gemeinde nun handeln müsse.
- Am Donnerstag, 25.09.2025 nahm der Kärntner Landtag die Verordnung der Kärntner Landesregierung zur Kenntni.
- In der nächsten Gemeinderatssitzung der Gemeinde Krumpendorf, könnte über die Einzelbewilligung abgestimmt werden.