Schriftgröße + Schriftgröße - Schriftgröße

Mo, 22.03.2010

„Gläserne Parteikassen“:

Grüne machen ihr Budget transparent und fordern Offenlegung der Wahlkampfkosten und Parteifinanzierungen von BZÖ, ÖVP und SPÖ

„Derzeit sind die Geldflüsse der Parteien komplett im Dunkeln. Besonders das BZÖ in Kärnten steht meiner Ansicht nach aufgrund seiner massiven und finanziell aufwändigen Werbetätigkeiten – besonders auch im letzten Landtagswahlkampf – unter Verdacht, Parteispenden von Gönnern und Lobbyisten im Hintergrund zu erhalten Bestehende Abhängigkeiten müssen aufgedeckt und die Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft durchleuchtet werden“, fordert Rolf Holub, Landessprecher der Grünen Kärnten.  

Die Grünen fordern daher „gläserne Parteikassen“, d.h. die Offenlegung von Parteispenden und der Verwendung der Parteienförderung auf den Parteihomepages. Vor allem die Offenlegung der Wahlkampfkosten, aber auch der verwendeten Öffentlichkeitsarbeitsmittel in den jeweiligen Regierungsreferaten während des Wahlkampfes gehören auf den Tisch gelegt. Hier sind nicht nur Parteienfördergelder sondern Millionen an Referatsgeldern einfach verpulvert worden“, kritisiert Holub.

Die Grünen machen den ersten Schritt und veröffentlichen ihre gesamte Mittelverwendung  

BUDGET GRÜNE KÄRNTEN 2009




EINNAHMEN GESAMT

1.412.524,00
Landesförderung 734.617,00

Beiträge v. Mandataren - Solidarabgabe 6.000,00

Spenden 0,00

Weiterverrechnung Miete 8.000,00

Weiterverrechnung Kopierkosten 0,00

Weiterverrechnung Reinigungskosten 1.000,00

Zinserträge 12.000,00

Weiterverr. Bürokosten 1.700,00

Übertrag aus Vorjahr 36.207,00

Einnahmen aus Inseraten und Parteisponsoring 500,00

Wahlkampfkredit 450.000,00

Rücklagenauflösung für Wahlkampf (GRW und LTW) 162.267,00

AUSGABEN

1.412.498,00
ANSCHAFFUNGEN geringfügen Wertes (Betriebs- und Geschäftsausstttung, Laptops, Fotoapparat, Diktiergerät usw.)
10.000,00
PERSONAL (Sekreteriat LO, Büro Spittal, Pressereferent, Assistenz , Reinigungskraft und Hilfskraft)
196.687,00
POLITISCHE ARBEIT, Projekte und Aktionen
236.720,00
Politische Arbeit (Funktionsgebühren, Aktivisten, etc.) 92.220,00

Sponsoring: (z.B. Verein Burgkultur, Radsberg Open, Blindenverband Kärnten, No Problem Orchester, soziales Sponsoring,etc.) 8.948,00

Politische Projekte auf Landes- und Gemeindeebene: (z.B. Podiumsdiskussionen, Bidlungsbereich, Wohnen ohne Energiekosten, Buchpräsentationen, Filmvorführungen, Veranstaltungen an der UNI, Sprachbörsen, Exkursionen, Konzerte, Rad Rettung, Mobilitätstag, Nein zum GDK, EU- und GRAS-WK, Kulturveranstaltungen, etc.) 135.552,00

WAHLKAMPFAUFWAND FÜR LANDTAGS- U. GEMEINDERATSWAHL
612.267,00
SACHKOSTEN UND VERWALTUNG
104.324,00
Aufwand Weiterbildung 500,00

Miete,BK,Heizung,Strom, Vers. Büro 28.600,00

Leasing und Wartung Kopierer 5.624,00

Lohnverrs., Steuerberatungskosten 6.500,00

Instandhaltungen 5.000,00

Reisekosten 5.000,00

Bürobedarf, Kopierkosten 7.000,00

Porto- u. Transportkosten 1.000,00

Telefon, Fax, Internet 10.000,00

Bücher, Zeitschriften, Abos 1.500,00

Bankspesen 8.600,00

Bankzinsen 13.500,00

Rechtsberatung 5.000,00

Sonst. Sachaufwand 3.500,00

Bewirtung 3.000,00

KREDITRÜCKZAHLUNG U. FÖRDERUNGEN
252.500,00
Gemeinsame EDV Bundespartei 25.000,00

Förderung der Städte - Grüne Klagenfurt u. Grüne Villach 28.300,00

IG Grüne im Landtag Kostenzuschuss für MitarbeiterInnen 40.000,00

Verbindlichkeiten Zahlungen 9.200,00

Kreditrückzahlung LTW 150.000,00

„Ich erwarte mir das auch von den Regierungsparteien. BZÖ, SPÖ und ÖVP sollen endlich ihre Finanzierungssümpfe offenlegen und der Bevölkerung zeigen, wohin die öffentlichen Mittel aus Parteienfinanzierung und Regierungsgeld fließen“, so Holub.

Falls die Offenlegung nicht auf freiwilliger Basis erfolgen wird, werden die Grünen eine Novelle zum Kärntner Parteienförderungsgesetz beantragen. Die Verwendung der Parteienförderung muss unverzüglich transparent gemacht werden. Ein Rechenschaftsbericht über die Mittelverwendung und alle an die betreffende Partei oder an eine ihrer Teil- oder Vorfeldorganisationen geleisteten direkten oder indirekten Spenden sind zu veröffentlichen. Alle Spenden, die den Wert von 1.000 Euro übersteigen, sind mit Nennung der Höhe der Spende sowie mit dem Namen und der Adresse des Spenders auszuweisen. Anonyme Spenden über 500 Euro sollen u.a. grundsätzlich verboten werden. Die Nichteinhaltung der Transparenzbestimmungen soll mit Kürzung bzw. Streichung der Parteienförderung sanktioniert werden. Das „Spendensplitting“ soll genauso wie die viel diskutierte „Spendenwäsche“ durch Interessensvertretungen (z.B. die Industriellenvereinigung) verboten werden.  

Bisher von den Grünen im Landtag eingebrachte Anträge zum Thema

Downloads



Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang
  • Drucken